Glasmacher Betriebshaftpflichtversicherung Angebote & Hinweise 2025
Betriebshaftpflichtversicherung Glasmacher – kurz zusammengefasst:
- Die Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher schützt vor Schäden, die durch die Herstellung oder Reparatur von Glaswaren verursacht werden.
- Sie deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden ab, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Glasmacher entstehen können.
- Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für eventuelle Rechtsstreitigkeiten, die aus Schadensfällen resultieren.
- Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, als Glasmacher eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich umfassend gegen Risiken abzusichern.
- Die Versicherung kann je nach Art und Umfang der Tätigkeit als Glasmacher individuell angepasst werden, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Absicherung, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Der Beruf des Glasmachers
Als Glasmacher sind Sie ein Experte in der Herstellung und Bearbeitung von Glaswaren. Ihre Aufgaben umfassen das Schmelzen von Glas, das Formen von Glasobjekten, das Schleifen und Polieren von Glasoberflächen sowie das Dekorieren von Glaswaren.
In Ihrem beruflichen Alltag arbeiten Sie mit verschiedenen Arten von Glas, wie z.B. Borosilikatglas, Quarzglas oder Soda-Kalk-Glas. Sie sind in der Lage, sowohl traditionelle Handwerkstechniken als auch moderne Fertigungsmethoden einzusetzen, um hochwertige Glasprodukte herzustellen.
Zu den Tätigkeitsfeldern eines Glasmachers gehören unter anderem die Herstellung von Glaskunstwerken, Glasobjekten für den Haushalt oder Laborbedarf, sowie die Reparatur von beschädigten Glaswaren. Sie arbeiten eng mit Designern, Architekten, Labortechnikern oder auch Privatkunden zusammen, um individuelle Glasprodukte nach Maß anzufertigen.
- Schmelzen von Glas: Erhitzen und Schmelzen von Glasrohstoffen in einem Glasofen
- Formen von Glasobjekten: Herstellung von Glaswaren durch Gießen, Blasen oder Pressen
- Schleifen und Polieren: Bearbeitung von Glasoberflächen für einen hochglänzenden Finish
- Dekorieren von Glaswaren: Veredelung von Glasprodukten durch Bemalen, Ätzen oder Gravieren
Der Beruf des Glasmachers kann sowohl angestellt in Glasmanufakturen, Glashütten oder Designstudios ausgeübt werden, als auch als selbstständige Tätigkeit. Als selbstständiger Glasmacher sind Sie Ihr eigener Chef und haben die Möglichkeit, Ihre eigenen Ideen und Kreationen umzusetzen. Sie arbeiten oft in einem eigenen Atelier oder Werkstatt und können Ihre Produkte auf Messen, Ausstellungen oder über Online-Plattformen verkaufen.
Als selbstständiger Glasmacher müssen Sie sich um alle Aspekte Ihres Geschäfts kümmern, von der Produktion über Marketing und Vertrieb bis hin zur Buchhaltung. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, ein gutes Netzwerk an Kunden, Galerien und Partnern aufzubauen, um Ihren Bekanntheitsgrad zu steigern und Ihren Umsatz zu steigern.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden selbstständigen Glasmacher unerlässlich, da Sie bei der Herstellung von Glaswaren einem hohen Risiko ausgesetzt sind. Ein Glasbruch oder eine Beschädigung können schnell zu hohen Schadensersatzforderungen führen, die Ihre Existenz bedrohen könnten. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie gegen solche Risiken abgesichert und können beruhigt Ihrer Arbeit als Glasmacher nachgehen.
Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher wichtig ist
Als Glasmacher ist es unerlässlich, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen von Schadensfällen zu schützen. Hier sind einige Gründe, warum der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher so wichtig ist:
- Schutz vor Schadensersatzansprüchen: Als Glasmacher arbeiten Sie mit zerbrechlichem Material, das leicht beschädigt werden kann. Wenn ein Kunde durch ein fehlerhaftes Produkt oder einen Unfall in Ihrem Betrieb zu Schaden kommt, können schnell hohe Schadensersatzansprüche entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese Kosten ab.
- Abdeckung von Sachschäden: Auch Sachschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen, sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Falls beispielsweise ein teures Kunstwerk oder Inventar beschädigt wird, sind Sie finanziell geschützt.
- Deckung von Personenschäden: Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem Personen verletzt werden, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und eventuelle Schmerzensgeldzahlungen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufsverbände und Innungen der Glasmacher fordern in der Regel den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, um die Sicherheit von Kunden und Geschäftspartnern zu gewährleisten.
- Beispiel 1: Ein Kunde rutscht in Ihrem Laden aus und verletzt sich an einem scharfen Glassplitter. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung und eventuelle Schadensersatzansprüche.
- Beispiel 2: Während einer Vorführung Ihrer Glaskunstwerke in einem Museum stürzt eine Skulptur um und beschädigt wertvolle Exponate. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Kosten für die Reparatur der beschädigten Kunstwerke.
- Beispiel 3: Ein Mitarbeiter lässt versehentlich ein Glasobjekt fallen, das einen Kunden trifft und verletzt. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung und eventuelle Schmerzensgeldzahlungen.
Es ist wichtig zu betonen, dass selbstständige Glasmacher unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen sollten, um sich umfassend gegen Haftungsrisiken abzusichern. Im Falle von Angestellten ist der Arbeitgeber in der Regel für eventuelle Schadensersatzansprüche verantwortlich. Dennoch ist es ratsam, sich über die Haftungsregelungen im Arbeitsvertrag zu informieren, um im Schadensfall geschützt zu sein.
Welche Leistungen und Leistungsbausteine hat eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher bietet Absicherung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die im Rahmen der Tätigkeit entstehen können. Sie schützt den Glasmacher vor finanziellen Folgen, die durch Schadensfälle verursacht werden.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Schäden auftreten können, zum Beispiel beim Transport von Glasscheiben oder beim Einbau von Glas in Gebäuden. Hier sind einige Beispiele, wann welche Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher relevant sein können:
- Personenschäden: Ein Kunde rutscht auf einem Glassplitter aus, den der Glasmacher nicht entfernt hat, und verletzt sich. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung und eventuelle Schmerzensgeldzahlungen.
- Sachschäden: Beim Transport von Glas kommt es zu einem Unfall, bei dem die Glasware beschädigt wird. Die Versicherung deckt die Reparatur- oder Ersatzkosten.
- Vermögensschäden: Durch einen Fehler bei der Maßanfertigung von Glas für einen Kunden entsteht ein finanzieller Schaden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Kosten für den entstandenen Schaden.
Zusätzlich beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher einen passiven Rechtsschutz, der bei ungerechtfertigten Forderungen einspringt und notfalls auch vor Gericht verteidigt.
Für Glasmacher empfehlen unsere Experten zusätzlich den Abschluss von Bausteinen wie der Produkthaftpflichtversicherung, um sich gegen Schäden durch fehlerhafte Produkte abzusichern, sowie der Umwelthaftpflichtversicherung, um Umweltschäden zu decken. Auch eine erweiterte Absicherung für den Transport von Glasware kann sinnvoll sein.
Wichtige Gewerbeversicherungen für Glasmacher
Für Glasmacher gibt es verschiedene Absicherungen, die über die Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Dazu gehören die Berufshaftpflichtversicherung und die Firmenrechtsschutzversicherung. Diese Versicherungen sind wichtig, um sich gegen eventuelle Risiken abzusichern, die im Beruf des Glasmachers auftreten können.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Glasmacher vor Schadensersatzforderungen Dritter, die durch Fehler oder Versäumnisse in seiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Zum Beispiel, wenn beim Einbau von Glas eine Scheibe zerbricht und dadurch ein Schaden entsteht. Die Firmenrechtsschutzversicherung wiederum hilft dem Glasmacher bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit seinem Unternehmen stehen, wie z.B. Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten.
- Berufshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadensersatzforderungen durch Fehler in der beruflichen Tätigkeit
- Firmenrechtsschutzversicherung: Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen
Weitere wichtige Gewerbeversicherungen für Selbstständige wie Glasmacher sind die Betriebshaftpflichtversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung und die Inhaltsversicherung. Diese Versicherungen bieten Schutz vor finanziellen Risiken, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten können.
Persönliche Absicherungen für Selbstständige
Neben den gewerblichen Versicherungen sind auch persönliche Absicherungen für Selbstständige wichtig. Dazu gehören die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Dread Disease Versicherung, die Unfallversicherung, die Grundfähigkeiten Versicherung, die Multi Risk Versicherung, die private Krankenversicherung und die Altersvorsorge bzw. Rentenversicherung.
- Dread Disease Versicherung: Absicherung bei schweren Krankheiten
- Unfallversicherung: Schutz bei Unfällen
- Grundfähigkeiten Versicherung: Absicherung bei Verlust von Grundfähigkeiten
- Altersvorsorge: Sicherung des Lebensstandards im Alter
- Private Krankenversicherung: Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Absicherung bei Berufsunfähigkeit
- Multi Risk Versicherung: Umfassender Schutz vor verschiedenen Risiken
Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, sowohl die beruflichen als auch die persönlichen Risiken abzusichern, um im Falle eines Schadens finanziell abgesichert zu sein. Daher empfehlen wir Selbstständigen, sich umfassend über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten zu informieren und individuelle Absicherungskonzepte zu erstellen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung hängen grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Versicherungssummen, die gewünschten Leistungen und Leistungsbausteine sowie die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb. Für Glasmacher spielen zudem spezifische Risiken und Tätigkeiten eine Rolle, die sich auf die Beitragshöhe auswirken können.
Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung können entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise wird oft ein Nachlass gewährt, der zwischen 5 und 10 Prozent liegen kann. In vielen Verträgen kann auch die Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers eingeschlossen werden, manchmal sogar ohne zusätzlichen Beitrag.
Versicherungsgesellschaften verwenden unterschiedliche Einstufungen für den Beruf des Glasmachers, weshalb die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung stark variieren können. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.
Hier finden Sie eine Übersicht von verschiedenen Anbietern und den jährlichen Beitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher:
Anbieter | Versicherungssumme | Jährlicher Beitrag (in Euro) |
---|---|---|
AIG | 1 Mio. EUR | 90-150 |
Alte Leipziger | 2 Mio. EUR | 120-200 |
HDI | 3 Mio. EUR | 150-250 |
Signal Iduna | 5 Mio. EUR | 200-300 |
VHV | 10 Mio. EUR | 250-400 |
(Berechnung: 2025)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um durchschnittliche Beträge handelt, die auf vorgegebenen Daten beruhen. Die genauen Kosten können je nach individueller Situation und Versicherungsbedingungen variieren.
Weitere Anbieter mit guten Angeboten für Glasmacher sind unter anderem Barmenia, Bayerische und Concordia. Es empfiehlt sich, sich von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen, um das passende Versicherungsangebot zu finden.
Für eine genaue Berechnung und individuelle Angebote sollten Sie sich am besten direkt an einen Versicherungsmakler oder die Versicherungsgesellschaften wenden.
Glasmacher Betriebshaftpflichtversicherung Angebote vergleichen und beantragen

Wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten, sind unter anderem:
- Deckungssumme: Die Höhe der Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, um im Schadensfall alle Kosten abzudecken.
- Leistungsumfang: Überprüfen Sie genau, welche Schäden und Risiken durch die Versicherung abgedeckt sind.
- Selbstbeteiligung: Klären Sie, ob und in welcher Höhe Sie im Schadensfall selbst zur Kasse gebeten werden.
- Versicherungssumme: Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um auch bei größeren Schäden ausreichend abgesichert zu sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass es bei der Auswahl einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur auf den Preis ankommt. Es kann durchaus Angebote mit sehr guten Leistungen zu günstigen Preisen geben. Achten Sie daher darauf, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie stimmt.
Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben und einen Antrag stellen möchten, sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags besonders auf folgende Punkte achten:
- Angaben zur Tätigkeit: Geben Sie genau an, in welchem Bereich Sie als Glasmacher tätig sind, um sicherzustellen, dass Sie auch für Ihre spezifischen Risiken abgesichert sind.
- Versicherungssumme: Stellen Sie sicher, dass die gewählte Versicherungssumme Ihren Anforderungen entspricht.
- Laufzeit: Überprüfen Sie die Laufzeit des Vertrags und stellen Sie sicher, dass sie Ihren Bedürfnissen entspricht.
Im Leistungsfall, also wenn Sie einen Schadenfall haben, ist es wichtig, dass Sie schnell und korrekt handeln. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Dokumentation: Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig und halten Sie alle relevanten Informationen fest.
- Kommunikation: Halten Sie Kontakt zur Versicherung und beantworten Sie alle Rückfragen so präzise wie möglich.
- Unterstützung: Lassen Sie sich idealerweise von Ihrem Versicherungsmakler dabei unterstützen und ziehen Sie bei Bedarf einen spezialisierten Fachanwalt hinzu, insbesondere wenn es um größere Schäden geht und die Versicherung die Leistung verweigert.
Indem Sie diese Tipps und Hinweise befolgen, können Sie sicherstellen, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind und Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher effektiv zum Tragen kommt.
FAQs zur Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher
1. Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung und warum ist sie für Glasmacher wichtig?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Für Glasmacher ist diese Versicherung besonders wichtig, da sie täglich mit zerbrechlichen Materialien arbeiten, die leicht beschädigt werden können. Ein kleiner Fehler kann zu erheblichen Schäden führen, die ohne Versicherung hohe Kosten verursachen könnten.
Zusätzlich ist es wichtig zu beachten, dass Glasmacher oft in Kontakt mit Kunden stehen und deren Eigentum handhaben. Wenn beispielsweise ein Kunde in Ihrem Laden stolpert und sich verletzt oder ein herunterfallendes Glas einen Schaden verursacht, sind Sie als Glasmacher haftbar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor solchen Risiken.
2. Welche Arten von Schäden deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher ab?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher deckt eine Vielzahl von Schäden ab, darunter:
- Sachschäden: Wenn Sie versehentlich das Eigentum eines Kunden beschädigen, zahlt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz.
- Personenschäden: Falls jemand auf Ihrem Gelände verletzt wird, deckt die Versicherung die medizinischen Kosten und Schadensersatzansprüche.
- Vermögensschäden: Wenn durch einen Fehler in Ihrer Arbeit ein finanzieller Verlust entsteht, kann die Versicherung den entstandenen Schaden decken.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Deckungsumfänge je nach Versicherungsanbieter variieren können. Daher ist es ratsam, die Policen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie die spezifischen Risiken Ihres Glasmacherbetriebs abdecken.
3. Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher sein?
Die Höhe der Deckungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe Ihres Betriebs, der Art Ihrer Tätigkeit und der potenziellen Risiken. Als Glasmacher, der täglich mit zerbrechlichem Material arbeitet, ist es ratsam, eine ausreichend hohe Deckungssumme zu wählen, um im Falle eines Schadens ausreichend abgesichert zu sein.
Eine zu niedrige Deckungssumme könnte im Schadensfall zu finanziellen Engpässen führen, da Sie möglicherweise die Differenz aus eigener Tasche zahlen müssen. Es ist daher ratsam, eine individuelle Risikoanalyse durchzuführen oder sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um die passende Deckungssumme für Ihren Glasmacherbetrieb zu ermitteln.
4. Gilt die Betriebshaftpflichtversicherung auch außerhalb des eigenen Betriebsgeländes?
Ja, in der Regel gilt die Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher auch außerhalb des eigenen Betriebsgeländes, solange die Schäden im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise auch bei Kundenbesuchen oder auf Messen abgesichert sind.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige Versicherer bestimmte Ausnahmen oder Einschränkungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes außerhalb des Betriebsgeländes haben können. Daher sollten Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass Sie auch außerhalb Ihres Betriebsgeländes ausreichend abgesichert sind.
5. Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher variieren je nach Versicherungsanbieter, Deckungsumfang und individuellen Risiken Ihres Betriebs. Im Allgemeinen können die Kosten abhängig von der Deckungssumme, der Betriebsgröße und anderen Faktoren schwanken.
Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, mehrere Angebote von verschiedenen Versicherern einzuholen und diese sorgfältig zu vergleichen, um die für Sie passende und kostengünstige Versicherung zu finden. Zudem können bestimmte Maßnahmen zur Risikominimierung, wie Schulungen für Mitarbeiter oder Sicherheitsvorkehrungen im Betrieb, dazu beitragen, die Versicherungskosten zu senken.
6. Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Berufshaftpflichtversicherung für Glasmacher?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen, unabhängig davon, ob es sich um Sach-, Personen- oder Vermögensschäden handelt. Eine Berufshaftpflichtversicherung hingegen konzentriert sich speziell auf Schäden, die durch Fehler oder Versäumnisse bei der Ausübung des eigenen Berufs entstehen.
Für Glasmacher könnte eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein, um sich gegen spezifische Risiken wie fehlerhafte Glasprodukte oder falsche Beratung abzusichern. Es ist daher ratsam, zu prüfen, ob eine Kombination aus Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung die optimalen Schutz bietet.
7. Kann eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher auch rückwirkend Schutz bieten?
Ja, eine Betriebshaftpflichtversicherung kann in der Regel auch rückwirkend Schutz bieten, wenn der Versicherungsvertrag entsprechend abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass Schäden, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherung gedeckt werden können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen für die rückwirkende Deckung je nach Versicherungsanbieter variieren können. Daher ist es ratsam, sich vor Vertragsabschluss über die Möglichkeiten der rückwirkenden Deckung zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
8. Was muss ich tun, wenn ein Schaden eintritt und ich meine Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Im Falle eines Schadens sollten Sie umgehend Ihren Versicherer informieren und den Schaden melden. Dazu können Sie in der Regel das Schadenformular des Versicherers ausfüllen und alle relevanten Informationen zum Vorfall angeben. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, den Schaden so genau wie möglich zu dokumentieren und alle Beweismittel aufzubewahren.
Nach Einreichung des Schadenfalls wird die Versicherung den Fall prüfen und entscheiden, ob sie für den entstandenen Schaden aufkommt. Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, während des gesamten Prozesses mit Ihrem Versicherer in Kontakt zu bleiben und bei Bedarf alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten.
9. Gibt es Risiken, die eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher nicht abdeckt?
Obwohl eine Betriebshaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung für Glasmacher darstellt, gibt es bestimmte Risiken, die in der Regel nicht abgedeckt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Vorsatz: Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen.
- Vertragsstrafen: Kosten, die aufgrund von Vertragsverletzungen oder Vertragsstrafen entstehen, werden in der Regel nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.
Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um zu verstehen, welche Risiken explizit ausgeschlossen sind und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen in Betracht zu ziehen, um sich auch gegen diese Risiken abzusichern.
10. Kann ich meine Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher jederzeit kündigen oder anpassen?
Ja, in der Regel haben Sie die Möglichkeit, Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für Glasmacher zu kündigen oder anzupassen. Die Kündigungsfristen und -modalitäten können jedoch je nach Versicherungsvertrag variieren. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrem Versicherer zu halten, um Änderungen vorzunehmen.
Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, regelmäßig die Deckungsumfänge Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass Sie stets ausreichend abgesichert sind. Zudem können sich Veränderungen in Ihrem Betrieb oder Ihrer Tätigkeit auf den Versicherungsschutz auswirken, weshalb eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungspolicen empfohlen wird.